Ein Bienenschwarm sieht erstmal gefährlich und gleichzeitig faszinierend aus.
Grundsätzlich gilt:
Von ihm geht keine Gefahr aus!
Wichtig:
Ruhe bewahren und den Bienen ihren Freiraum lassen. Beobachten ist Erlaubt, denn nur die wenigsten dürfen so einem Naturschauspiel beiwohnen.
31840 Hessisch Oldendorf oder in der näheren Umgebung:
Zögern Sie nicht und rufen Sie mich gerne an und ich fange den Schwarm ein oder helfe Ihnen weiter.
Außerhalb des genannten Bereichs:
Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Imkerverein, dieser wird Ihnen weiterhelfen oder einen Imker vermitteln der den Schwarm fängt.
Auf der Seite des Deutschen Imkerbund e.V. finden Sie eine Auflistung der Landesverbände, auf der Homepage der Landesverbände finden Sie in der Regel auch eine Liste der dort ansässigen Imkervereine.
Dies ist ein Absatz. Das Schreiben in Absätzen erleichtert es Ihren Besuchern, schnell zu finden, wonach sie suchen. Achten Sie darauf, dass der Titel zum Textinhalt passt.
§ 961 BGB
§ 962 BGB
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
1Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten. 2Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen. 3Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.