Ein Bienenschwarm sieht erstmal gefährlich und gleichzeitig faszinierend aus.
Grundsätzlich gilt:
Von ihm geht grundsätzlich keine Gefahr aus!
Wichtig:
Ruhe bewahren und den Bienen ihren Freiraum lassen. Beobachten ist erlaubt, denn nur die wenigsten dürfen so einem Naturschauspiel beiwohnen.
31840 Hessisch Oldendorf oder in der näheren Umgebung:
Zögern Sie nicht und rufen Sie mich gerne an und ich fange den Schwarm ein oder helfe Ihnen weiter.
Außerhalb des genannten Bereichs:
Kontaktieren Sie Ihren örtlichen Imkerverein, dieser wird Ihnen weiterhelfen oder einen Imker vermitteln der den Schwarm fängt.
Auf der Seite des Deutschen Imkerbund e.V. finden Sie eine Auflistung der Landesverbände, auf der Homepage der Landesverbände finden Sie in der Regel auch eine Liste der dort ansässigen Imkervereine.
Alternativ nutzen Sie die Seite Mellifera Schwarmrettung um einen Schwarmretter in Ihrer Nähe zu finden.
Der Bienenschwarm ist der natürliche Vermehrungsprozess der Honigbienen. Wenn der Platz in dem alten Bienenstock zu eng wird und die Temperaturen stimmen, werden im Volk Weiselzellen (Königinnenzellen) angelegt und sobald diese neuen Königinnen kurz vor dem Schlupf sind, zieht die alte Königin mit einem Teil des Volkes aus und bildet einen neues eigenständiges Volk.
Einen Bienenschwarm kann man immer dann einfangen, wenn er sich zu einer Bienentraube niedergelassen hat. Hier besprüht man die Bienen mit Wasser, damit sie nicht mehr so Flugfreudig sind. Anschließend schüttelt man so viele Bienen wie möglich in die neue Beute oder in einen Behälter. Nun heißt es warten und schauen ob sich die verbliebenen Bienen wieder an den alten Platz zurückziehen (Dann ist dort noch die Königin gewesen) oder sich bei der Schwarmkiste/Beute sammeln und die Königin sich bereits dort befindet.
Nach dem fangen des Schwarms, kommt der Schwarm zeitnah in eine neue Beute (Bienenstock). Hier sind bereits neue Rähmchen mit oder ohne Mittelwände vorbereitet und eingehängt.
In die Beute wird der Schwarm direkt eingebracht oder läuft selber in die Beute ein, indem man ihn vor der Beute platziert. Sobald die Königin in der Beute ist, zieht der gesamte Schwarm in kürzester Zeit nach.
§ 961 Eigentumsverlust bei Bienenschwärmen
Zieht ein Bienenschwarm aus, so wird er herrenlos, wenn nicht der Eigentümer ihn unverzüglich verfolgt oder wenn der Eigentümer die Verfolgung aufgibt.
§ 962 Verfolgungsrecht des Eigentümers
1 Der Eigentümer des Bienenschwarms darf bei der Verfolgung fremde Grundstücke betreten.
2 Ist der Schwarm in eine fremde nicht besetzte Bienenwohnung eingezogen, so darf der Eigentümer des Schwarmes zum Zwecke des Einfangens die Wohnung öffnen und die Waben herausnehmen oder herausbrechen.
3 Er hat den entstehenden Schaden zu ersetzen.